AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Feuerwerksartikeln
der Kategorien F1, F2, F3 und F4. (lt. PTG 2010)

1. Geltungsbereich

1.1 Unsere Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen.

1.2 Einkaufsbedingungen des Einkäufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Ein Widerspruch gegen unsere Bedingungen muss innerhalb 8 Tagen schriftlich erfolgen und zur Wirksamkeit von uns schriftlich anerkannt werden.

1.3 Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit (Achtung: Der Versandhandel von pyrotechnischen Artikeln ist in Österreich per Gesetz verboten!) freibleibend. Alle Aufträge bedürfen zu Ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung, ebenso jede Änderung des Inhaltes eines bereits bestätigten Auftrages. Falls ein bestimmter Artikel nicht greifbar oder lieferbar ist, wird dieser durch einen ähnlichen oder gleichwertigen Artikel ersetzt. Mit dem Erscheinen unserer neuen Preisliste verlieren automatisch alle früher herausgegebenen Preislisten ihre Gültigkeit.

2. Zahlungsbedingungen

2.1 Alle ausgewiesenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer!

2.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Einkäufe im Voraus zu bezahlen. Bei Vorauszahlung werden dem Kunden 3 % Skonto in Abzug gebracht. Lieferungen ins Ausland werden individuell auf ihre Machbarkeit untersucht und schriftlich bestätigt. Bestellte Ware kann auch gegen Barzahlung und Terminvereinbarung bei uns abgeholt werden.

2.3 Der Rechnungsbetrag wird sofort bei Lieferung fällig. Stammkunden haben nach erfolgreicher Bonitätsprüfung die Möglichkeit per Rechnung innerhalb 14 Tage zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist www.kreativfeuerwerk.at berechtigt, Verzugszinsen und Mahnspesen in marktüblicher Höhe zu fordern. Die Kosten eines Inkassobüros bzw. eines Rechtsanwaltes sind bei Zahlungsverzug nach angemessen gesetzter Mahnfrist ebenfalls vom säumigen Kunden zu bezahlen.

3. Lieferzeit (über Spedition)

3.1 Liefer(Transport-)fristen sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung bindend. Wir prüfen vorab über den Speditionspartner die Laufzeit des Transportes und geben diese dem Kunden schriftlich bekannt. Für eine Überschreitung dieser kann gegen uns kein Schadenersatz geltend gemacht werden.

3.2 Die Transportfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

3.3 Falls wir in Verzug geraten, kann der Käufer nach Ablauf einer von uns gesetzten, angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

3.4 Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.

4. Voraussetzungen des Käufers

4.1 Alle Käufer müssen mit übermitteltem amtlich gültigem Dokument belegen, dass sie über 16 Jahre alt sind und so zum Erwerb von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 berechtigt sind. Die Übermittlung kann per Mail, Fax oder Briefpost erfolgen. Bei der Übergabe der bestellten Artikel (insbesondere Feuerwerksartikel der Kategorie F2) ist das Originaldokument vorzuweisen!

4.2 Es ist zu beachten dass in Österreich das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 im Ortsgebiet grundsätzlich gesetzlich verboten ist. Der zuständige Bürgermeister kann jedoch, sofern keine unzumutbaren Lärmbelästigungen bzw. Sicherheitsgefährdungen zu besorgen sind, gewisse Ortsteile von diesem Verbot per Verordnung ausnehmen.(siehe dazu das PTG 2010) Für widmungswidrige Verwendung übernehmen wir keine Haftung!

4.3 Feuerwerk Kategorie F1, auch jugendfreies Feuerwerk genannt, kann ab einem Alter von 12 Jahren das ganze Jahr gekauft und gezündet werden. Ausgenommen Oberösterreich: Das Jugendschutzgesetz O. Ö. verbietet eine Abgabe an Personen unter 14 Jahren. Für widmungswidrige Verwendung übernehmen wir keine Haftung!

4.4 Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 sind professionellen Großfeuerwerkern vorbehalten. Die Abgabe erfolgt nur nach Vorlage des gültigen Pyrotechnikerausweises nach PTG 2010 sowie einem gültigen Bewilligungsbescheid zur Verwendung der jeweiligen Gegenstände einer Bezirksverwaltungsbehörde. Die Abgabe wird von uns am Beweilligungsbescheid vermerkt und berechtigt den Pyrotechniker lediglich zur Verwendung im Rahmen des Bewilligungsbescheides! Für widmungswidrige Verwendung übernehmen wir keine Haftung!

5. Abschluss und Rücktritt

5.1 Der Kaufvertrag kommt mit Lieferung und/oder Annahme der bestellten Ware zustande (eine Bestellbestätigung gilt nicht als Vertragsschluss).
Durch anklicken des Bestellbutton geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist www.kreativfeuerwerk.at zum Rücktritt berechtigt, ebenso bei falschen bzw. unzureichenden Angaben oder schlechter Zahlungsmoral des Bestellers.
Dem Besteller steht ein 14-tägiges Rückgaberecht zu.

6. Haftung

6.1 Es liegt in der Eigenschaft der von uns vertriebenen Artikel, dass wir keinen Einfluss auf die stoffliche Qualität, die Übereinstimmung der beschriebenen mit den tatsächlichen Effekten oder sonstige Abweichungen haben. Die Ware verlässt unser Haus in einem optisch einwandfreien Zustand. Eine Haftung für Folgeschäden, die nach Erhalt der Ware durch die Lagerung oder den Gebrauch beim Empfänger oder Dritten eintreten, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand

7.1 Für die vorgenannten Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Republik Österreich als vereinbart.

Erfüllungsort ist 4020 Linz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist das sachlich zuständige Gericht für 4020 Linz, soweit nicht zwingend gesetzlich ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte bzw. übergebene Ware im Eigentum von www.kreativfeuerwerk.at.

9. Salvatoresche Klausel

9.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so werden die anderen Bestimmungen, sowie das zugrunde liegende Rechtsverhältnis, dadurch nicht berührt.

Datenschutzinformation:

Verwendung Ihrer Daten

Bei www.kreativfeuerwerk.at werden Ihre Daten generell vertraulich behandelt.
Wir speichern und verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung ihrer Bestellung und eventueller Reklamationen. Ihre Emailadresse verwenden wir ausschließlich zu weiterführenden, konkreten Informationen bzgl. Ihrer Bestellung.
Falls gewünscht verschicken wir Werbemittel ( Katalog, Flyer, Newsletter ) an die von Ihnen angegebene Adresse. Die Zustellung von Werbemitteln kann selbstverständlich jederzeit widerrufen werden.
Sie haben selbstverständlich jederzeit das Recht uns mit der Löschung oder Änderung Ihrer Daten zu beauftragen bzw. Einsicht zu nehmen.

Weitergabe Ihrer Daten

In keinem Fall geben wir Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Emailadresse an Dritte weiter. Ausgenommen sind Dienstleistungspartner, welche zur Abwicklung ihrer Bestellung weitere Daten einfordern. Hierzu zählen Transportunternehmen. Eine Übermittlung der Daten an Dienstleistungspartner erfolgt nach den Bestimmungen des DSG (Datenschutzgesetztes) und der Umfang der Übermittlung beschränkt sich auf das notwendige Minimum.

Benötigte Daten

Für die Abwicklung Ihres Auftrages benötigen wir Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Postadresse, e-Mail - Adresse und Ihre Telefonnummer (für evtl. Rückfragen). Sowie eine Kopie Ihres Lichtbildausweises und Kopien ev. bestehender Befähigungen. (lt. PTG 2010)

Distanzierung/Disclaimer

www.kreativfeuerwerk.at verweist über Links zu anderen Internetangeboten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keinerlei rechtswidrige, gefährliche oder sonstige verstoßende Inhalte auf den verlinkten Seiten zu finden waren.
Doch auch dies kann sich, völlig der Macht von www.kreativfeuerwerk.at entzogen, wider erwartend ändern. Aus diesem Grund distanzieren wir uns bereits jetzt von jeglichen verlinkten Websites und möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie beim Benutzen von externen Links das Angebot von www.kreativfeuerwerk.at verlassen.

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Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

Ihr www.kreativfeuerwerk.at-Team


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Feuerwerken der Kategorien F2, F3 und F4 (lt. PTG 2010)

1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt einer Unterzeichnung eines Auftrages für die Durchführung eines Feuerwerkes.
1.2 Sämtliche angeführten Punkte gelten, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, für das Team von Kreativfeuerwerk und den Auftraggeber, in Folge als Veranstalter bezeichnet.
2. Auftragserteilung
2.1 Sämtliche Vorgespräche bis zum Zeitpunkt der Auftragsunterzeichnung sind kostenlos.
2.2 Der Veranstalter zeigt sich mit der schriftlichen Auftragserteilung mit den AGB's einverstanden.
3. Preise und Bezahlung
3.1 Für sämtliche Feuerwerksvorschläge behält sich Kreativfeuerwerk eine Änderung der Effekte und Effektreihenfolge vor.

3.2 Sämtliche Vorschläge für die Feuerwerksveranstaltung sind nicht bindend und können aufgrund von äußeren Gegebenheiten d.h. Lieferschwierigkeiten, Regen, Trockenheit u.s.w., kurzfristig ohne Einverständnis des Veranstalters geändert werden.
3.3 Die Preise für die Feuerwerksveranstaltung werden bei Auftragserteilung schriftlich festgehalten und sind für beide Seiten bindend.
3.4 Bei Auftragsunterzeichnung sind 50% der Auftragssumme auf unser Konto zu zahlen, die restlichen 50% am Tag der Veranstaltung nach Aufbau in bar oder wie schriftlich in Auftrag bestätigt.
3.5 Sämtliche auftretende Zusatzkosten, wie Versicherungsprämien oder behördliche Genehmigungsgebühren sind dem Auftragswert hinzuzurechnen und werden von Kreativfeuerwerk ebenfalls dem schriftlichen Auftrag hinzugefügt. Verpflegungskosten sowie notwendige Nächtigungskosten des Teams von Kreativfeuerwerk sind vom Veranstalter zu tragen.

4. Genehmigungen
4.1 Für alle Feuerwerksveranstaltungen ist durch den Veranstalter eine schriftliche Genehmigung des Grundstücksbesitzer, auf dessen das Feuerwerk abgebrannt werden soll, einzuholen. Ein Formular dazu wird von Kreativfeuerwerk beigestellt.
4.2 Bei Kleinfeuerwerken der Kategorie F2 innerhalb des Ortsgebietes ist der Veranstalter verpflichtet eine schriftliche Genehmigung beim zuständigen Bürgermeister einzuholen. Eine geeignete Unterlage dazu kann bereitgestellt werden.

5. Pflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich mit der Vertragsunterzeichnung zur Einhaltung der AGB's und der schriftlich festgehaltenen Zusatzregelungen.
5.2 Es ist vom Veranstalter eine ungehinderte Anreise zum Abbrennplatz vor Ort sicherzustellen.
5.3 Die Entsorgung der abgebrannten Reste von pyrotechnischen Artikeln hat durch den Veranstalter zu erfolgen. Dieser hat am Tag der Veranstaltung einen geeigneten (feuerfesten) Behälter bereitzustellen.
5.4 Die Feinreinigung des Abbrennplatzes hat durch den Veranstalter am Tag nach der Feuerwerksveranstaltung bei Tageslicht zu erfolgen.
5.5 Eventuell aufgefundene Blindgänger sind uns umgehest zu melden und nach Rücksprache mit Kreativfeuerwerk fachmännisch zu entsorgen.

6. Pflichten von Kreativfeuerwerk
6.1 Kreativfeuerwerk verpflichtet sich zur Einhaltung der AGB's und der schriftlich festgehaltenen Zusatzregelungen.
6.2 Kreativfeuerwerk verpflichtet sich im Sinne des Veranstalters eine den äußeren Umständen angepasste bestmögliche Feuerwerkschoreographie darzubieten. Für eventuelle Zündverzögerungen bzw. Zündversager aufgrund von unvorhergesehenen Witterungseinflüssen kann keinerlei Haftung übernommen werden.
6.3. Kreativfeuerwerk übernimmt die Grobreinigung des Abbrennplatzes. Die gefahrlose Entsorgung der pyrotechnischen Artikel wird durch Kreativfeuerwerk sichergestellt.
6.4. Grundsätzlich wird von Kreativfeuerwerk für entstandene Schäden durch das Feuerwerk keinerlei Haftung übernommen. Sämtliche auftretende Schäden an Dritten sind durch den Veranstalter, oder durch eine spezifische Haftpflichtversicherung zu begleichen. Es kann auf Wunsch des Veranstalters von Kreativfeuerwerk eine geeignete Veranstaltungshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

7. Ausfall
7.1 Im Falle der Absage der Veranstaltung durch höhere Gewalt, wie Dürre, Trockenheit, starker Regenfall, Nebel, Hagel, Gewitter, Tod, Unfall oder Krankheit ist seitens des Veranstalters eine Kostenpauschale in Höhe von € 500.- bei einem Auftragswert von bis zu € 3000.- bzw. eine Kostenpauschale in Höhe von € 1000.- ab einem Auftragswert von € 3001.- zu bezahlen. Eventuell aufgetretene Anreisekosten (z.B. bei Absage am Veranstaltungstag) von Kreativfeuerwerk werden gesondert in Rechnung gestellt und betragen pro angefangenen Kilometer € 0,50.
Das Recht einer Absage aus oben genannten Gründen steht beiden Vertragspartnern zu.
Bei Absage durch Kreativfeuerwerk werden keinerlei Anreisekosten in Rechnung gestellt.
7.2 Im Falle der Absage durch die Bezirksverwaltungsbehörde oder deren Organe kann von Kreativfeuerwerk kein Schadenersatz verlangt werden.
Sollte ein Feuerwerksauftrag aus rechtlichen Gründen durch die Bezirksverwaltungsbehörde nicht genehmigt werden kann ebenfalls von Kreativfeuerwerk kein Schadenersatz verlangt werden.
Kreativfeuerwerk behält sich das Recht vor die bis dahin entstandenen Kosten in Form einer Kostenpauschale in Höhe von € 350.- beim Veranstalter einzufordern.

8. Kündigung
8.1 Dem Veranstalter steht unter Einhaltung folgender Punkte jederzeit das Recht zu, die schriftliche Auftragserteilung zu kündigen:
bis zu 30 Tagen vor jeweiliger Feuerwerksveranstaltung mit der Bezahlung von 10% der Auftragssumme + der bis dahin entstandenen Nebenkosten.
zwischen 29 und 14 Tagen vor jeweiliger Feuerwerksveranstaltung mit der Bezahlung von 30% der Auftragssumme + der bis dahin entstandenen Nebenkosten.
zwischen 13 und einem Tag vor jeweiliger Feuerwerksveranstaltung mit der Bezahlung von 50% der Auftragssumme + der bis dahin entstandenen Nebenkosten.
am Tage der Veranstaltung ist im Falle einer Kündigung durch den Veranstalter die volle Auftragssumme zu bezahlen.
8.2 Dem Team von Kreativfeuerwerk steht durch mehrheitlichen Beschluss ebenfalls das Recht zu unter folgenden Punkten die Feuerwerksveranstaltung abzusagen:
Im Falle der Nichtbezahlung gem. Punkt 3 dieser AGB's
Im Krankheitsfalle des verantwortlichen Pyrotechnikers. ( ist dies der Fall bemüht sich Kreativfeuerwerk den Auftrag an einen Partner-Pyrotechniker weiterzugeben; Durchführungsgarantie kann in diesem Fall jedoch keine übernommen werden.)
Wenn seitens des Veranstalter schriftlich festgehaltene sicherheitsrelevante Punkte zur Durchführung der Feuerwerksveranstaltung nicht eingehalten werden.
Wenn Punkte dieser AGB's sowie die schriftlich festgehaltenen Zusatzregelungen vom Veranstalter nicht eingehalten werden.
Wenn die sachlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde oder deren Organe die Durchführung des Feuerwerks verbietet.
Für eine Kündigung seitens Kreativfeuerwerk aufgrund der oben genannten Punkte wird die gesamte Auftragssumme in Rechnung gestellt.
Beim letzten Punkt behält sich Kreativfeuerwerk lediglich das Recht vor eine Kostenpauschale in Höhe von € 350.- zur Abdeckung der bereits entstandenen Kosten zu verlangen.
Im Falle einer Kündigung durch Kreativfeuerwerk unter Grundlage anderer Umstände als bereits erwähnt, steht dem Veranstalter das Recht zu die bereits geleistete Auftragssumme bzw. Anzahlung in voller Höhe rückzufordern.

9. Fotografie und Videodreh

9.1 Die Feuerwerksveranstaltung wird durch Kreativfeuerwerk fotografiert und/oder gefilmt. Sämtliche Rechte dieser Aufnahmen sind unser Eigentum und sind durch uns frei verwendbar.
9.2 Sämtliche privaten Aufnahmen des Feuerwerkes sind nur nach Rücksprache mit Kreativfeuerwerk und für nicht gewerbliche Zwecke erlaubt.
9.3 Gewerbliche Aufnahmen, Fernsehen, Presse,..., sind uns vor Veranstaltungsbeginn bekannt zu geben. In diesem Punkt behalten wir uns eventuelle Auflagen vor. Diese werden gesondert schriftlich geregelt.
9.4 Aufnahmen vom Abbrennplatz nach Aufbau, private oder gewerbliche, sind im einzelnen durch uns zu genehmigen und durch ein Teammitglied von Kreativfeuerwerk zu begleiten.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Für die vorgenannten Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Veranstalter gilt das Recht der Republik Österreich.

10.2 Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist das sachlich zuständige Gericht für 4020 Linz, soweit nicht zwingend gesetzlich ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.


11. Salvatoresche Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so werden die anderen Bestimmungen, sowie das zugrunde liegende Rechtsverhältnis, dadurch nicht berührt.


Stand: 14.11.2010